Kennzeichenpflicht für Kanus
Kanu-Touristen sollten sich mit den Regeln für die Kennzeichnung ihrer Fahrzeuge beschäftigen. Das Brandenburgische Landesamt für Bauen und Verkehr teilt mit, dass auch Kleinfahrzeuge, die muskelbetrieben sind, eindeutig auf beiden Seiten des Fahrzeuges zu kennzeichnen sind. Deutlich lesbare, lateinische Buchstaben sollen alle Boote identifizierbar machen, die sich auf schiffbaren Landesgewässern bewegen. Dazu gehören Paddel- und Ruderboote, Kanus und Kajaks.